Vor der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung waren die Landesversicherungsanstalten die Trägerorganisation der gesetzlichen Rentenversicherung für alle Arbeiter, Handwerker und Gewerbetreibenden. Die Gewährung von Leistungen zur Rente oder Rehabilitation gingen von den Landesversicherungsanstalten aus. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts hatte die Landesversicherungsanstalt eine eigenständige Vermögens- und Haushaltsführung. In jedem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland hatten die Landesversicherungsanstalten jeweils einen Sitz für die Verwaltung der Mitglieder im jeweiligen Bundesland. Seit der Reform im Jahr 2005 gehören die Landesversicherungsanstalten zu der Organisation der deutschen Rentenversicherung.