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Landesärztekammer

Die Landesärztekammer ist die Trägerinstitution der berufsständischen Selbstverwaltung der Ärzte. Es handelt sich hierbei um eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die die Aufgabe und das Ziel hat, die Rechte der Ärzte zu wahren und sich um die auf den Beruf bezogenen Belange der Ärzte zu kümmern. Die genauen Aufgaben werden durch Gesetze vorgegeben. Unter anderem ist die Landesärztekammer für die Durchführung und Abnahme von Fachärzteprüfungen zuständig wie auch für die Förderung der Fortbildung der Ärzte. Die Landesärztekammer überwacht die Ärzte in ihrem Beruf, richtet Ethikkommissionen ein, fördert Maßnahmen zur Sicherung der Qualität, unterstützt das öffentliche Gesundheitswesen und hilft bei der Erstellung von neuen Gesetzestexten mit. Überdies ist sie vermittelnde Stelle zwischen Ärzten oder auch zwischen Arzt und Patient, wobei sie im Zweifelsfall auch als Gutachter und Schlichtungsstelle fungiert und auch Behandlungsfehler aufklärt. Auch die Ausbildung der ArzthelferInnen wird von der Landesärztekammer organisiert, sowie das Melde- und Beitragswesen der Ärzte in der Ärztekammer. Sie führt eine Ärztestatistik, gibt das Ärzteblatt heraus und betreibt auch soziale Einrichtungen für Ärzte und deren Angehörige.

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