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Laborgemeinschaft

Bei einer Laborgemeinschaft teilen sich zwei oder mehrere Ärzte die Räumlichkeiten eines Labors. Die Ärzte arbeiten in der Laborgemeinschaft, um rationell arbeiten zu können und sich die Kosten teilen zu können. Die Ärzte bieten hier oft ein umfassendes Angebot an, rechnen aber in der Regel getrennt mit der Versicherung ab. Die kassenärztliche Vereinigung stellt hier besondere Anforderungen an diese Laborgemeinschaften. So sind die Ärzte in der Laborgemeinschaft zur ärztlichen Aufsicht verpflichtet und dürfen natürlich auch nur Leistungen des Labors in Rechnung stellen, die sie auch als eigenständige Fachärzte in Rechnung stellen würden. Die jeweiligen Vorgaben sind in den Labor Richtlinien geregelt.

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