Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf Kuren, sofern sie medizinisch notwendig sind und ausreichend begründet werden können. Privatversicherte erfahren zwar beste Leistungen durch ihre Krankenkassen, Kuren und ambulante Heilbehandlungen in Heilbädern und Kurorten sind jedoch bei einigen Versicherern ausgenommen, zumindest in Teilen. Die Kosten für die ambulanten Behandlungen, den Arzt und auch für Arzneien, die Kurtaxe sowie die physikalischen Behandlungen werden in der Regel übernommen. Für die Unterkunft und die Verpflegung jedoch muss der Privatversicherte selbst die Kosten übernehmen. Er kann jedoch Antrag auf Kostenübernahme bei der BfA oder der LVA stellen. In einigen Fällen werden die Kosten erstattet. Eine stationäre Rehabilitation ist jedoch im Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung enthalten. Dies betrifft die Rehabilitation in einem Krankenhaus als auch weitere, erforderliche Maßnahmen zur Wiederherstellung der vollen Leistungsfähigkeit in einer entsprechenden Fachklinik.