Die Krankheitskostenvollversicherung ist auch unter der Bezeichnung Krankenvollversicherung bekannt. Sie wird sowohl von den gesetzlichen Krankenkassen als auch von privaten Krankenkassen angeboten. Die gesetzlichen Krankenkassen berechnen die Beiträge für die Krankenvollversicherung prozentual am Einkommen des Versicherten. Das kann unter Umständen auch den Höchstbeitrag bedeuten, der aktuell bei etwa 600 Euro pro Monat liegt. Der Versicherte erhält hierfür allerdings nur die Regelleistungen aus dem sehr eingeschränkten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen in die private Krankenversicherung wechseln, die selbstverständlich für alle, die zum Abschluss berechtigt sind, ebenfalls eine Krankheitskostenvollversicherung anbietet. Die Beiträge für die Krankenvollversicherung orientieren sich in der Höhe am Eintrittsalter des Versicherungsnehmers, an dessen Geschlecht sowie an eventuellen persönlichen Risiken wie beispielsweise Vorerkrankungen oder chronische Krankheiten. In der Regel liegen sie wesentlich unter den Beiträgen für die gesetzliche Krankheitskostenvollversicherung. Privatversicherte können einen Tarif wählen, der ihnen all die Leistungen bietet, die sie in Anspruch zu nehmen wünschen. Gesetzlich Versicherte, die nicht in die private Krankenversicherung wechseln dürfen, können ergänzend zu ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine Krankheitskostenteilversicherung bei der privaten Krankenversicherung abschließen, um ebenfalls optimale Leistungen in Anspruch nehmen zu dürfen.