Der Krankenkassenwechsel in die private Versicherung ist nur einem eingeschränkten Personenkreis möglich. Selbstständige und Freiberufler sind grundsätzlich nicht versicherungspflichtig und dürfen sich privat versichern. Auch Beamtenanwärter und Beamte sind berechtigte Personen, die zur privaten Krankenversicherung wechseln dürfen. Für Studenten gibt es spezielle Studententarife und auch sie können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Angestellte sind grundsätzlich versicherungspflichtig bis sie in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren in ihrem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze erreicht haben, welche derzeit bei 49.500 Euro Jahreseinkommen liegt. Unter dieses Jahreseinkommen fallen auch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und sonstige Sonderzahlungen des Arbeitgebers. Im vierten Kalenderjahr, in dem voraussichtlich dieses Einkommen erneut erreicht wird, können sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Krankenkassenwechsel in die private Krankenversicherung ist dann recht einfach. Wer sich privat versichern möchte, hat mit Sicherheit bereits Angebote eingeholt und diverse Gespräche geführt, sich beraten lassen, wird also bereits wissen, welche private Krankenversicherung in Frage kommt. Letztlich sind nur noch das Austrittsdatum aus der gesetzlichen Krankenversicherung und das Eintrittsdatum in die private Krankenversicherung gut zu planen, so dass ein nahtloser Versicherungsverlauf entsteht. Der Krankenkassenwechsel ist in der Regel gut vorbereitet und lässt sich terminlich gut planen.