Krankheit führt immer zu Verdienstausfall, der jedoch bei Arbeitnehmern durch die Pflicht zur Lohnfortzahlung gedeckt ist. Insgesamt sechs Wochen hat der Arbeitgeber die Pflicht zur Lohnfortzahlung, danach steht dem Versicherten Krankengeld für weitere 72 Wochen zu, welches sich allerdings nicht ganz im Rahmen des üblichen Verdienstes bewegt. Ein Selbstständiger hat nur Anspruch auf Krankengeld, wenn er dieses in seiner Krankenversicherung — in der Regel bei einer privaten Versicherung — eingeschlossen hat. Doch ein notwendiger, stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus verursacht auch Zusatzkosten. Diese kann man ausgleichen durch das Krankenhaustagegeld. Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, eine zusätzliche Krankenhaustagegeldversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abzuschließen. Wer Vergleiche PKV im Internet mit den zur Verfügung gestellten Online-Rechnern vornimmt, wird hier schnell ein leistungsstarkes und günstiges Paket finden, das dem Bedarf vollständig entspricht. Privat Versicherte haben bei Vertragsabschluss die Möglichkeit, das Krankenhaustagegeld mit einzuschließen und können dieses auch nachträglich noch vereinbaren. Sowohl gesetzlich Versicherte, die eine Zusatzversicherung diesbezüglich abschließen möchten, als auch Privatversicherte, die den Tarif mit einschließen möchten, haben die Wahl in welcher Höhe und ab welchem Tag das Krankenhaustagegeld gezahlt werden soll. Diese Auswahl hat einen Einfluss auf die Höhe des Beitrags.