Das Krankengeld ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und ist gesetzlich vorgeschrieben. Wird ein Arbeitnehmer krank, so ist der Arbeitgeber in der Pflicht zur Lohnfortzahlung in gewohnter Höhe des Grundgehaltes. Schicht- und Akkordzuschläge entfallen während dieser Zeit des Arbeitsausfalls. Der Patient hat Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen, insgesamt geht man hier von 42 Tagen aus. Ist der Arbeitnehmer nach Ablauf dieser Frist von sechs Wochen noch immer nicht arbeitsfähig, hat er Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des letzten Bruttogehaltes, darf aber 90 Prozent des normalerweise erreichten Nettoentgeltes nicht übersteigen. Das Krankengeld ist beitragspflichtig zur gesetzlichen Renten,- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Diese Beiträge behält die Krankenkasse direkt ein. Das wird für insgesamt 72 Wochen gezahlt, wenn die gleiche Krankheit besteht und eine dadurch bedingte Arbeitsunfähigkeit resultiert. Wer sich privat versichern darf, hat die Möglichkeit, bei Vertragsabschluss das PKV Angebot auf Krankengeld mit einzubeziehen. Bei Vertragsabschluss kann hier gewählt werden, ab welchem Tag das Krankengeld gezahlt werden soll, in welcher Höhe es ausfallen soll und für welchen Zeitraum. Die Variable Krankengeld beeinflusst im Tarif selbstverständlich die Höhe des monatlichen Beitrages, sollte jedoch mit eingeschlossen werden um im Krankheitsfall eine finanzielle Absicherung zu ermöglichen.