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Krankengeld

Das Krankengeld ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und ist gesetzlich vorgeschrieben. Wird ein Arbeitnehmer krank, so ist der Arbeitgeber in der Pflicht zur Lohnfortzahlung in gewohnter Höhe des Grundgehaltes. Schicht- und Akkordzuschläge entfallen während dieser Zeit des Arbeitsausfalls. Der Patient hat Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen, insgesamt geht man hier von 42 Tagen aus. Ist der Arbeitnehmer nach Ablauf dieser Frist von sechs Wochen noch immer nicht arbeitsfähig, hat er Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des letzten Bruttogehaltes, darf aber 90 Prozent des normalerweise erreichten Nettoentgeltes nicht übersteigen. Das Krankengeld ist beitragspflichtig zur gesetzlichen Renten,- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Diese Beiträge behält die Krankenkasse direkt ein. Das wird für insgesamt 72 Wochen gezahlt, wenn die gleiche Krankheit besteht und eine dadurch bedingte Arbeitsunfähigkeit resultiert. Wer sich privat versichern darf, hat die Möglichkeit, bei Vertragsabschluss das PKV Angebot auf Krankengeld mit einzubeziehen. Bei Vertragsabschluss kann hier gewählt werden, ab welchem Tag das Krankengeld gezahlt werden soll, in welcher Höhe es ausfallen soll und für welchen Zeitraum. Die Variable Krankengeld beeinflusst im Tarif selbstverständlich die Höhe des monatlichen Beitrages, sollte jedoch mit eingeschlossen werden um im Krankheitsfall eine finanzielle Absicherung zu ermöglichen.

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Bitte wählen Sie aus, ob Sie nur sich selbst, sich selbst und bis zu zwei Kinder oder nur bis zu zwei Kinder versichern möchten. Für alle anderen Konstellationen kontaktieren sie bitte unser Service-Center.

Sollte ihr Berufsstatus nicht aufgeführt sein kann diese Berufsgruppe noch keinen Onlineabschluss tätigen. Bitte kontaktieren sie unser Service-Center.

Bei Selbstständigen gibt es kein Mindesteinkommen, um privat vorsorgen zu können. Angestellte müssen mindestens 49.950 € p.a. verdienen. Sollten ihr Gehalt unterhalb dieser Grenze liegen, kontaktieren sie bitte unser Service-Center. Dort wird ihnen geholfen, trotzdem die besseren Leistungen einer privaten Krankenversicherung zu erhalten.

Bitte wählen Sie aus welche max. Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr die Alternativen aufweisen sollen. Beitragsoptimierte Varianten weisen z.T. sehr hohe Selbstbeteiligungen auf!

Selbständige sollten grundsätzlich die Krankentagegeldhöhe so wählen, dass auch bei langer Krankheit alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können. Angestellte sollten ab dem 43 Tag der Arbeitsunfähigkeit die Höhe ihres Nettoeinkommens absichern.

Osttarife sind nur wählbar, wenn sie ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern einschließlich ehem. Ostberlin haben.

Bei einer Reihe von Tarifen erfolgt eine volle Erstattung im ambulanten Bereich nur, wenn die Erstbehandlung durch einen Allgemeinmediziner oder Internisten durchgeführt wurde. Eine Direktkonsultation eines Facharztes hat einen Abschlag der Erstattung zur Folge (Ausnahmen: Augenarzt, Kinderarzt, Gynäkologe).

Manche Tarife erstatten nicht bis zu den Höchstsätzen, sondern nur bis zu den Regelhöchstsätzen. Diese liegen ca. 35% unter den Höchstsätzen. Diese Differenz muss in vielen Fällen zusätzlich zu der normalen Selbstbeteiligung selbst getragen werden. Deshalb der Tipp nur Tarife auswählen die bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung erstatten!

Sollte eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit für sie ein Auswahlkriterium sein, markieren sie bitte „Ja“ in der Auswahl, dann werden nur die Alternativen angezeigt die diese Rückerstattung bieten

Ihre Anfrage kann nur mit korrekter Telefonnummer bearbeitet werden!

Die Beihilfesätze sind in jedem Bundesland anders

Der Ergänzungstarif dient zur Absicherung von Material- und Laborkosten sowie Zusatzleistungen wie Heilpraktiker und Brille, die in der Beihilfeordnung nicht mitversichert sind

Wer soll versichert werden?
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