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Kostenübernahmeerklärung

Die Kostenübernahmeerklärung ist ein Begriff aus der privaten Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung handelt nach dem Kostenerstattungsprinzip, das heißt: der Privatversicherte erhält für eine ärztliche Leistung, die er in Anspruch nehmen musste, eine Rechnung vom Arzt. Diese reicht er bei seiner Krankenversicherung ein und erhält die Kosten erstattet. Bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus kann für die stationäre Unterbringung eine Ausnahme erfolgen. Der Patient muss hierfür vor der Behandlung seine Versicherung und die Versicherungsnummer angeben. Das Krankenhaus setzt sich direkt mit der Versicherung in Verbindung und die Versicherung sendet eine Kostenübernahmeerklärung. Daraufhin kann das Krankenhaus für seine erbrachte Leistung direkt mit dem Versicherer abrechnen. Eine Kostenübernahmeerklärung erfolgt grundsätzlich nur für die aktuell anstehende Aufnahme im Krankenhaus, nicht für zukünftige stationäre Aufnahmen. Sie muss vor jedem neuen Krankenhausaufenthalt neu erteilt werden.

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