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Kostenerstattungsprinzip

Das Kostenerstattungsprinzip befasst sich mit der Erstattung von Behandlungskosten innerhalb der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Innerhalb der Krankenversicherung existieren das Sachleistungsprinzip und das Kostenerstattungsprinzip. Das Sachleistungsprinzip bedeutet, der Versicherte weist sich als Mitglied einer Krankenkasse beim Arzt aus. Diese Möglichkeit gibt es nur bei der gesetzlichen Krankenversicherung in Form der Versichertenkarte. Er erhält dafür die Sachleistungen, die dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse entsprechen. Das Kostenerstattungsprinzip entstammt der privaten Krankenversicherung. Der Versicherte nimmt medizinische Leistungen in Anspruch und erhält hierfür eine Rechnung, die er selbst zu zahlen hat. Die Rechnung basiert auf der Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte. Der Versicherte hat das Recht, die privat bezahlte Rechnung bei der Krankenversicherung einzureichen und er erhält im Rahmen des abgeschlossenen Versicherungsvertrags eine Kostenerstattung durch die Krankenversicherung. Bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus kann die Klinik direkt über eine Zahlungsverpflichtung per Kostenübernahmebestätigung bzw. über die Card für Privatversicherte mit der Privaten Krankenversicherung abrechnen.

Während bis vor einigen Jahren noch das Sachleistungsprinzip typisch für die gesetzliche Krankenversicherung war, so dürfen inzwischen auch gesetzlich Versicherte bei Vertragsabschluss wählen, ob sie das Kostenerstattungsprinzip oder das Sachleistungsprinzip wünschen. Das Kostenerstattungsprinzip für gesetzlich Versicherte bringt den Vorteil der Transparenz bezüglich der Arztrechnungen, da die Rechnung in diesem Fall an ihn ausgehändigt und durch ihn zahlbar ist. Ist das Sachleistungsprinzip gewählt, hat der Patient keine Rechnungseinsicht, da direkt mit der Krankenkasse abgerechnet wird.

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