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Kostenbefreiung

Die Kostenbefreiung ist ein Begriff aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn gewisse Voraussetzungen gegeben sind, hat der Versicherte das Recht auf Kostenbefreiung in gewissen Bereichen des Gesundheitswesens. So kann sich beispielsweise ein chronisch Kranker, der regelmäßig seine Medikamente benötigt und nur über begrenzte, finanzielle Mittel verfügt, von den Zuzahlungen befreien lassen. Damit gilt er auch als befreit gegenüber sonstiger Zuzahlungen für medizinische Leistungen. Eine Kostenbefreiung kann als teilweise Befreiung als auch als vollständige Befreiung erfolgen. Die teilweise Kostenbefreiung erfolgt, wenn die innerhalb eines Kalenderjahres entstandenen Kosten für Eigenanteile und Zuzahlungen die Belastungsgrenze in Bezug auf den Lebensunterhalt erreicht haben. Die vollständige Befreiung gilt für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Zahnersatz und Fahrtkosten sind jedoch von der Kostenbefreiung ausgenommen.

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