Der Begriff „Klinikcard“ entstammt der privaten Krankenversicherung. Die Klinikcard ist eine Art Ausweis, den der Privatversicherte nach Abschluss seiner privaten Krankenversicherung erhält. Für den Fall, dass ein stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Spezialklinik notwendig wird, dient die Klinikcard als Nachweis zur Versicherung und als Ermächtigung für das Krankenhaus, angefallene oder noch anfallende Leistungen direkt mit der Krankenversicherung abzurechnen. Die Klinikcard erhält der Versicherte erst nach einem gewissen Zeitraum. Innerhalb dieses Zeitraumes muss er seine Beiträge ordnungsgemäß bezahlt haben und im Versicherungsvertrag darf kein Ausschluss von Leistungen enthalten sein. Sie wird nur Privatversicherten übergeben, die eine Vollversicherung abgeschlossen haben. Gesetzlich Versicherte, die nur eine Krankenhauszusatzversicherung abgeschlossen haben, erhalten keine Klinikcard.