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Kindernachversicherung

Wenn Eltern Nachwuchs erwarten und gesetzlich krankenversichert sind, so beginnt der Versicherungsschutz für das neugeborene Kind mit dem Zeitpunkt der Geburt. Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeit und ohne eine Gesundheitsprüfung. Gleiches gilt auch für Privatversicherte, allerdings muss hier ein Elternteil mindestens seit drei Monaten in ihrer privaten Krankenversicherung versichert sein. Es ist üblich, dass die Krankenversicherung bereits von der Schwangerschaft und der bevorstehenden Geburt weiß und das Kind automatisch Versicherungsschutz genießt. Jedoch muss es innerhalb von zwei Monaten rückwirkend zum Tag der Geburt zur Versicherung angemeldet werden. Der Versicherungsschutz, der für das Neugeborene beantragt wird, darf nicht höher sein und nicht mehr Leistungen umfassen wie der des versicherten Elternteils. Das Kind wird „nachversichert“. Es wird eine Kindernachversicherung abgeschlossen Ähnliches gilt im Falle einer Adoption. Sind die Eltern oder zumindest ein Elternteil privat versichert, muss die Nachversicherung des Adoptivkindes, sofern es noch minderjährig ist und kein eigenes Einkommen erhält, innerhalb der Zweimonatsfrist nachversichert werden. Der Versicherer kann und darf, sollte die Möglichkeit eines erhöhten Risikos bestehen, einen Risikoaufschlag für das zu versichernde Kind erheben.

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