Wenn der Zahnarzt feststellt, dass die Zähne eines Patienten eine Fehlstellung aufweisen, wird er eine Überweisung ausstellen zu einem Kieferorthopäden. In diesem Fall muss eine kieferorthopädische Behandlung erfolgen. Zahnfehlstellungen können zu starken Beeinträchtigungen führen und ziehen zahlreiche Folgebeschwerden mit sich. Zähne, die durch die Fehlstellung anderer Zähne in Mitleidenschaft gezogen werden, weisen häufig extrem starke Abnutzungserscheinungen auf und sind somit gefährdet, doch häufig werden durch einen einzigen Zahn mit einer Fehlstellung auch weitere Zähne aus der natürlichen Form gebracht. Die kieferorthopädische Behandlung hat den Zweck, diese Fehlstellungen dauerhaft zu korrigieren und somit Folgeschäden durch die Fehlstellungen zu vermeiden. Für die kieferorthopädische Behandlung erfolgt zunächst eine Diagnose, dann wird der Heil- und Kostenplan aufgestellt, der dem Patienten wie auch der Krankenkasse zugestellt werden muss. Die Krankenkasse trägt für die kieferorthopädische Behandlung nur rund die Hälfte der anfallenden Kosten, die andere Hälfte muss der Patient selbst tragen, bzw. dessen Erziehungsberechtigte. Hierfür kann in den meisten Fällen eine Ratenzahlung mit dem Kieferorthopäden vereinbart werden. Nach Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung zahlt die Krankenkasse bei Vorlage einer Bestätigung über die erfolgreich abgeschlossene Behandlung einen Großteil der von ihm bezahlten Kosten für die Behandlung an den Versicherten zurück. Dies soll als Anreiz dienen, dass eine kieferorthopädische Behandlung nicht vor dem Abschluss der Behandlung vom Patienten abgebrochen wird. Eine kieferorthopädische Behandlung kann sich durchaus über den Zeitraum von ein bis zwei Jahren ziehen.