Ärzte haben Rechte und Pflichten und finden grundsätzlich nach dem Bestehen sämtlicher Examen ihre Zulassung als Kassenarzt, was bedeutet: sie dürfen ihre Leistungen für den Patienten mit den Krankenkassen abrechnen, sofern es sich um Leistungen handelt, die von den Krankenkassen getragen werden. Leistungen, die von den Krankenkassen nicht übernommen werden, müssen sie ihren Patienten in Rechnung stellen. Allerdings muss der Patient vor Erbringung der Leistung darüber aufgeklärt werden, dass er diese Leistung selbst zu tragen hat. Ebenso sind Kassenärzte dazu verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die sinnvoll für den Patienten und finanziell vertretbar sind. Das Kassenarztrecht umfasst sämtliche Regelungen im Vertragsrecht zwischen Krankenkassen und kassenärztlichen Vereinigungen. Die Regelungen zum Kassenarztrecht finden sich im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch.