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Kassenärztliche Versorgung

Die kassenärztliche Versorgung ist in die Versorgung durch den Hausarzt oder den Facharzt gegliedert. Der versicherte Patient hat ein Recht auf medizinische Versorgung durch einen bei den Krankenkassen zugelassenen Arzt. Die kassenärztliche Versorgung durch den Hausarzt beinhaltet die allgemeine Betreuung eines Patienten in Bezug auf Diagnostik und Therapie aus dem Bereich der Allgemeinmedizin. Die kassenärztliche Versorgung beinhaltet ebenfalls die Überweisung an einen Facharzt oder ein Krankenhaus, falls ein stationärer Aufenthalt zur Therapie und Heilung notwendig ist, wie auch sämtliche pflegerischen Maßnahmen, Dokumentation zum Krankheitsverlauf und notwendige Operationen. Die pflegerischen Maßnahmen beinhalten ebenfalls die häusliche Krankenpflege bei Bedarf und auch sonst sämtliche Maßnahmen, die durch die Krankenkassen übernommen werden.

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