Den Zeitraum, der zwischen dem Beginn eines Versicherungsfalls liegt und der beginnenden Leistungspflicht durch die Versicherung, nennt man Karenzzeit. Die Karenzzeit betrifft hauptsächlich den Verdienstausfall des Versicherungsnehmers durch Krankheit. Angestellte haben Anspruch auf Lohnfortzahlung von sechs Wochen. Sind sie privat versichert, weil sie nicht mehr versicherungspflichtig sind, haben sie einen Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld, sobald die sechs Wochen Lohnfortzahlung ausgeschöpft sind. Bei gesetzlich Versicherten würde ab diesem Zeitpunkt das normale Krankengeld der Krankenkasse gezahlt werden, Privatversicherte haben einen Anspruch - sofern tariflich vereinbart - auf die Zahlung nach dem Ablauf der sechs Wochen durch die private Versicherung. Beim Abschluss des Vertrags sollte man darauf achten, dass keine Lücken entstehen, in welchen keine Auszahlung erfolgt als Ersatz für den Verdienstausfall. Die Karenzzeit dauert also in diesem Fall sechs Wochen. Selbstständige können frei wählen, ab welchem Tag sie Krankentagegeld beanspruchen möchten. Die Karenzzeit kann so gewählt werden, dass bereits ab dem 1. Tag der Krankheit die Auszahlung von Krankentagegeld erfolgt, aber auch erst nach einer Woche, vierzehn Tagen oder einer Karenzzeit, die vernünftig erscheint.