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Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Sie liegt derzeit bei einem Jahresgehalt von 49.500 Euro. In die Berechnung des Jahresgehaltes fließen sämtliche Zahlungen mit ein, die vom Arbeitgeber geleistet werden in Form von Gehalt, Bonuszahlungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Wer die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren erreicht hat und das gleiche oder ein noch höheres Einkommen auch im darauf folgenden Kalenderjahr erreichen wird, entfällt aus der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Versicherungspflicht erlischt automatisch, jedoch muss der Arbeitnehmer damit einverstanden sein. Er kann sich auch weiterhin gesetzlich krankenversichern, wenn er das möchte. Man spricht in diesem Fall von einer freiwilligen Krankenversicherung. Jedoch steht ihm mit Erlöschen der Versicherungspflicht auch der Abschluss einer privaten Krankenversicherung frei. Mit dem Erreichen der Jahresarbeitsentgeltgrenze hat er Anspruch, in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden.

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