Die Invaliditätsstaffel bezieht sich auf körperliche oder geistige Schäden, die durch einen Unfall oder eine Krankheit hervorgerufen wurden und als dauerhaft und irreparabel gelten. Der Begriff entstammt der privaten Unfallversicherung und staffelt den Grad der Invalidität. So wird beispielsweise bei einem Invaliditätsgrad von 20 Prozent ein zwanzigprozentiger Anteil der Versicherungssumme ausgezahlt, in Form einer monatlichen Invaliditätsrente oder als Einmalbetrag, je nachdem, welche Vereinbarung im Versicherungsvertrag getroffen wurde. Dies bedeutet, ein Handwerker, der aufgrund eines Unfalls seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, weil die Beeinträchtigung, die er erworben hat, die Berufsausübung nicht mehr zulässt, hat einen Anspruch auf einen Teil der Versicherungssumme. Der Grad der Invalidität beträgt einen bestimmten Prozentsatz, der ihm dann als Summe ausgezahlt wird. Voraussetzung ist, dass er weiterhin fähig ist, zu arbeiten, wenn auch in einem anderen Beruf und sich vollständig selbst versorgen kann. Nur bei hundertprozentigem Ausfall der Arbeitsfähigkeit und sollte dies als dauerhafter Zustand bescheinigt werden können und bei ebenso eingeschränkter Fähigkeit zur Selbstversorgung wird die vollständige Summe ausbezahlt. Der Grad der vorliegenden Einschränkungen ist in prozentualer Form in der Invaliditätsstaffel aufgelistet.