Invalidität bedeutet einen Verlust der Arbeitskraft. Die Arbeitskraft kann, je nach Grad der Invalidität teilweise oder vollständig verloren gehen. Bei vollständigem Verlust der Arbeitskraft ist der Versicherte schlichtweg nicht mehr arbeitsfähig, kann also auch nicht in einem Ersatzberuf arbeiten. Bei teilweiser Invalidität gilt meist nur eine Erwerbsminderung, das heißt, ein Dachdecker, der auf Grund eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, seinem erlernten Beruf nachzukommen, kann umschulen und einen anderen Beruf ausüben. Eine teilweise Invalidität bedeutet immer, dass die Arbeitskraft noch vorhanden ist, nur eben der ursprüngliche Beruf gar nicht mehr oder nur noch teilweise ausgeübt werden kann. Von Invalidität spricht man in diesem Sinne erst dann, wenn eine vollständige Erwerbsunfähigkeit besteht und der Betroffene überhaupt nicht mehr in der Lage ist, einen Beruf auszuüben.