Eine Innungskrankenkasse ist in der Abkürzung häufig als IKK erkennbar. Sie ist Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Innungskrankenkassen haben sich ursprünglich aus zur gesundheitlichen Versorgung spezifischer Berufsstände entwickelt. Mit der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung Ende des 19. Jahrhunderts wurden die Versicherten berufsständisch an die zuständige Innungskrankenkasse verwiesen. Mitte der Neunziger Jahre öffneten sich die Innungskrankenkassen auch für Angehörige innungsfremder Berufe. Seitdem wurden die Innungskrankenkassen immer mehr zu Landeskrankenkassen umfusioniert. Jede Innungskrankenkasse existiert in Selbstverwaltung und ist frei wählbar auch für Berufsfremde. Häufig jedoch ist die Bedingung, dass berufsfremde Mitglieder in dem Bundesland leben, in welchem die Innungskrankenkasse ansässig ist.