Innere Unruhen, das sind in der Regel Schäden, die durch die Zusammenrottung von Menschen entstanden sind und durch Gewalteinwirkung schwer einzuschätzende Risikosituationen schaffen. Grundsätzlich sind diese Schäden in einzelnen Versicherungsverträgen nicht versichert. Dies bezieht sich jedoch vorwiegend auf Sachversicherungen. Grundsätzlich ist die Frage der Haftung schwierig. Ein privat Versicherter, der ohne eigenes Zutun in innere Unruhen verwickelt wird und gesundheitliche Schäden davonträgt, muss versorgt werden wie auch der gesetzlich Versicherte. Jedoch erhält er in diesem Fall lediglich die Basisleistung. Grundsätzlich sind unter inneren Unruhen schon fast kriegsähnliche Zustände zu verstehen, die weitgehend in ihrem Versicherungsrisiko ausgeschlossen werden können. Haftpflichtversicherungen sind nicht mehr zuständig für Schäden durch innere Unruhen, die Rettung und Versorgung von Menschenleben jedoch muss gewährleistet sein.