Die Individualversicherung umfasst Privatversicherungen aller Art, die der Vorsorge des Einzelnen dienen und umfasst alle Versicherungsbereiche, sofern es sich nicht um Pflichtversicherungen handelt, die der Gesetzgeber auferlegt. Die Gestaltung des Vertrags, der Tarif und die Vertragsbestandteile können in der Regel individuell ausgewählt werden und tragen deswegen den Oberbegriff Individualversicherung. Eine private Krankenversicherung beispielsweise zählt zu den Individualversicherungen. Die private Krankenversicherung als Individualversicherung unterliegt der marktwirtschaftlichen Organisation und trifft ihre eigenen Entscheidungen, verwaltet sich selbst und erarbeitet in eigener Verantwortung ihre Angebote. Eingeschränkt ist diese Individualität lediglich durch die staatliche Aufsicht über die materiellen Verhältnisse einer Versicherungsgesellschaft sowie durch die Verpflichtung, sich an das Versicherungsvertragsgesetz zu halten.