Der Patient kennt in der Regel beim Zahnersatz nur die Krone, die Brücke oder eben das Implantat. Inzwischen jedoch kann der notwendige Zahnersatz miteinander kombiniert werden. Eine Krone wird auf den defekten Zahn aufgesetzt und wirkt nach außen wie der echte Zahn. Sie sitzt fest und ist nicht herausnehmbar. Eine Lücke zwischen zwei Zähnen kann man mit einer Brücke überbrücken, das heißt, die Zähne rechts und links der Lücke werden überkront und auf die Lücke wird ein Zahn aufgesetzt. Brücken gibt es auch in einer herausnehmbaren Form, jedoch findet sich diese Technik eher bei alten Menschen. Junge Menschen genießen heute den Fortschritt der modernen Zahnmedizin. Implantatgestützter Zahnersatz heißt, dass ein Teilimplantat eingesetzt wird, das mit einer Krone oder Brücke überzogen wird. Versicherte haben einen Anspruch auf einen Zuschuss zum Zahnersatz durch die Krankenkassen, jedoch muss ein Großteil der Kosten selbst übernommen werden. Privatversicherte haben die Möglichkeit, den implantatgestützten Zahnersatz als Wahlleistung in ihre private Krankenversicherung einzuschließen. Gesetzlich Versicherte müssen den implantatgestützten Zahnersatz selbst finanzieren.