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Honorar

Für sämtliche ärztlichen Leistungen wurde ein Leistungskatalog seitens des Gesetzgebers entwickelt, die jeweils eine bestimmte Punktmenge anführen. Die in einem Quartal erreichten Punkte für die erbrachten Leistungen rechnet der Arzt bei Quartalsende mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Daraufhin überweist ihm die KV sein ihm hierfür zustehendes Honorar. Das Honorar für Ärzte ist insofern umstritten, dass für jeden Patienten quasi ein pro Kopf Betrag vorhanden ist. Überschreiten Ärzte in ihren Leistungen und den damit erreichten Punkten diesen Betrag, so kann dieser nicht aufgestockt werden. Das bedeutet unter Umständen, dass der Arzt einen Teil seines Honorars nicht erstattet bekommt, denn aufgestockt werden können die vorhandenen Beträge nicht.

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