Versicherte, die eine Hörhilfe benötigen, haben Anspruch auf die Übernahme des Gerätes durch die Krankenkasse. Wer privat versichert ist, hat sogar einen Anspruch auf bessere Hörgeräte als ein gesetzlich Versicherter. Privatversicherte, die einen jährlichen Eigenanteil in ihrem Versicherungsvertrag vereinbart haben, können die Rechnung für das Hörgerät bei der PKV einreichen und müssen nicht erst ein Genehmigungsverfahren abwarten. Je nachdem, ob der jährlich vereinbarte Eigenanteil bereits erreicht wurde oder nicht, werden die Kosten für das Gerät übernommen. Die Anschaffungskosten fallen in den vereinbarten Eigenanteil. Auch die Hörgeräteversorgung ist ein wichtiger Bestandteil der vereinbarten Leistungen mit der Krankenversicherung. In die Hörgeräteversorgung fallen sämtliche Reparatur- und Wartungsarbeiten an dem Gerät selbst.