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Hirntod

Ärzte, Pflege- und Rettungspersonal sind in Deutschland dazu verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die ein Menschenleben retten können. Dies schließt sämtliche, möglichen Reanimierungsmaßnahmen mit ein. Können keine Vitalzeichen mehr gemessen werden und sind lange genug Reanimierungsmaßnahmen vorgenommen worden, kann der Tod bescheinigt werden. Das vollständige Versagen der Vitalzeichen über einen längeren Zeitraum trotz Reanimierungsmaßnahmen schließt den Hirntod mit ein. Der Begriff Hirntod fällt häufig im Zusammenhang mit Unfallopfern und Komapatienten. Durch künstliche Beatmung und zahlreiche weitere Maßnahmen ist es durchaus möglich, einen Körper am Leben zu erhalten. Herz- und Kreislaufsystem arbeiten durch die Hilfe der erforderlichen Maschinerie. Über die angeschlossenen Geräte erfolgt eine permanente Aufzeichnung der Vitalwerte wie Herzschlag usw. Tritt jedoch der Hirntod ein, gilt der Patient als tot. Die Bescheinigung über den Tod wird nach der eindeutigen Feststellung zum Hirntod ausgestellt und als Todeszeit gilt die Zeit, in welcher die Untersuchungen hierüber abgeschlossen sind. In hirndiagnostischer Hinsicht muss jedoch eindeutig feststehen, dass eine Hirnschädigung vorliegt und dass der Ausfall der Hirnfunktion dauerhaft ist.

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