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Hilfsmittel

Hilfsmittel sind im Gesundheitswesen in der Regel alle Mittel, die zur Erhaltung der Lebensqualität und Gesundung eines Patienten zur Verfügung stehen. In den Heil- und Hilfsmittelrichtlinien ist genau aufgezeichnet, welche Hilfsmittel zu welchem Zweck eingesetzt werden dürfen und von den Krankenkassen übernommen werden. Hilfsmittel, die praktisch und hilfreich erscheinen und hier nicht aufgeführt sind, müssen vom Patienten oder dessen Angehörigen selbst finanziert werden. Zu den allgemeinen Hilfsmitteln, die bei Bedarf auch von den Krankenkassen übernommen werden, zählen hier beispielsweise spezielle Pflegebetten für die häusliche Pflege, aber auch Rollstühle, Rollatoren als Gehhilfe, ganz grundsätzlich Gehhilfen nach Unfällen, spezielle Gelkissen und andere Hilfsmittel, welche der Prävention von Folge- und Begleiterscheinungen einer Krankheit dienen oder aber vorbeugend bei Bettlägerigkeit eingesetzt werden müssen um weitere Gesundheitsschäden dauerhaft zu vermeiden. Die Hilfsmittel, die von den gesetzlichen Krankenkassen genehmigt und finanziert werden, müssen jedoch einer einfachen Ausführung entsprechen. Rollstühle werden grundsätzlich genehmigt, auch spezielle Rollstühle für Personen, die sich nicht mehr sitzend im Rollstuhl aufhalten können. Luxusausführungen jedoch sind zu vermeiden und eventuelle Differenzbeträge bei Auswahl eines Modells, das als Luxusmodell gilt, weil es Extras enthält, die grundsätzlich überflüssig sind, müssen vom Patienten oder dessen Angehörigen getragen werden. Hilfsmittel sind grundsätzlich bei Bedarf vor dem Kauf zu beantragen und im Antrag entsprechend zu begründen.

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