Eine Heimunterbringung bedeutet die Unterbringung einer pflege- oder hilfsbedürftigen Person in einem Heim eines öffentlichen oder privaten Trägers. In der Regel ist dies bei älteren Menschen der Fall, die sich aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls, aber auch aus Altersgründen nicht mehr selbst versorgen können und eine vollständige Betreuung und Pflege benötigen. Die Heimunterbringung kann durch die engen Angehörigen entschieden werden, aber auch durch eine Behörde, wenn der Pflegebedürftige keine Angehörigen hat, die sich seiner annehmen könnten. In vielen Fällen muss eine Heimunterbringung erfolgen, weil der Pflegebedürftige zu Hause auch von Angehörigen nicht mehr versorgt werden kann. Dies ist häufig der Fall, wenn es aufgrund starker Demenz zu Gefahren für den Betroffenen selbst, aber auch für dessen Angehörige und Nachbarn kommen könnte, aber auch bei schwerer Bettlägerigkeit zu einer Überforderung in der Pflegetätigkeit bei den Angehörigen. Die Heimunterbringung erfolgt unter Zuhilfenahme sämtlicher finanzieller Möglichkeiten. Die eigene Rente des Betroffenen wird zur Finanzierung herangezogen, ebenso die Pflegegelder von den Krankenkassen, aber teilweise muss ein Heimplatz auch von nahen Angehörigen mitfinanziert werden, wenn sie hierzu finanziell in der Lage sind. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Staat hier im Rahmen des sozialen Netzes und der hieraus resultierenden Sicherungspflicht des Lebensunterhaltes die Pflicht, für die Kosten aufzukommen, die aus eigenen Mitteln nicht erbracht werden können. Jedoch ergeben sich in unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen auch unterschiedliche Kosten und wenn eine Heimunterbringung größtenteils aus behördlichen Mitteln finanziert wird, muss die Heimunterbringung in einem kostengünstigen Pflegeheim stattfinden, sofern hier ein freier Platz zur Verfügung steht.