Das Heimrecht ist interessant für Bewohner einer pflegerischen Einrichtung, sowie für deren Angehörige, als auch für Pflegekräfte. Im Heimrecht sind alle Rechte und Pflichten geregelt, die für Heimbewohner, deren Angehörige, aber auch für den Träger der Einrichtung eine Rolle spielen. Das Heimrecht wurde früher einheitlich für das ganze Bundesgebiet geregelt, ist inzwischen aber Sache der einzelnen Bundesländer. Das bedeutet letztlich, dass jedes Bundesland das Heimrecht, das so viele wichtige Punkte beinhaltet, in seinem Sinne selbst gestalten kann. Das Heimrecht ist Bestandteil des Heimgesetzes, der Heimmitwirkungsverordnung, der Heimpersonalverordnung, der Heimsicherungsverordnung. Einige dieser Verordnungen sind Angelegenheit des Bundes geblieben, während andere föderalistisch entschieden werden.