Der Heilpraktiker befasst sich mit zahlreichen, alternativen Behandlungsmethoden, die unter anderem auch die Behandlung mit naturheilkundlichen Arzneimitteln mit einschließen. Er genießt eine hochwertige, sehr breit gefächerte Ausbildung in einem Zeitraum von mindestens vier Jahren und muss eine strenge Prüfung ablegen, bevor er sich als Heilpraktiker niederlassen darf. Seine Behandlungsmethoden sind in vielen Bereichen ebenso wirksam wie die Schulmedizin, jedoch sind sie derzeit noch nicht vollständig von den Krankenkassen anerkannt. Lediglich die Therapie mit Akupunktur wird in einigen Fällen erstattet, beispielsweise wenn der Patient unter dauerhaften Rückenschmerzen leidet und dadurch stark beeinträchtig ist in seiner Leistungsfähigkeit, aber auch bei Migräne. Im Idealfall stellt die Therapie beim Heilpraktiker eine sinnvolle Ergänzung oder wirksame Alternative zur Schulmedizin dar. Schulmediziner und Heilpraktiker sind bei gleichzeitiger Behandlung eines Patienten dazu aufgefordert, sich in ihren Leistungen sinnvoll zu ergänzen um dem Patienten die bestmöglichen Heilmethoden zu ermöglichen. Im Bereich der privaten Krankenversicherung werden Therapien und Behandlungen durch den Heilpraktiker größtenteils übernommen. Wer auf die Behandlung durch einen Heilpraktiker besteht, sollte darauf achten, diese Leistung im Versicherungsvertrag mit abzuschließen.