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Heilmittel

Als Heilmittel gelten alle Mittel, die zur Behandlung und Heilung einer Krankheit eingesetzt werden können. Hierzu zählen notwendige Medikamente, aber auch sämtliche Maßnahmen wie Massagen, Krankengymnastik oder auch Psychotherapien. Die Heilmittel sind vom Arzt entsprechend den Verordnungen der Heil- und Hilfsmittelrichtlinien möglichst kostengünstig einzusetzen und im Sinne der Allgemeinheit ist grundsätzlich darauf zu achten, dass Heilmittel nicht sinnlos verordnet werden. Gesetzlich Versicherte haben wie Privatversicherte einen Anspruch auf umfassende Heilungsmaßnahmen, jedoch sind die privaten Krankenkassen in Bezug auf die Kosten für Heilmittel wesentlich kulanter als die gesetzlichen Krankenkassen. Im Rahmen der Krankenversicherung müssen jedoch von beiden Trägern, ob gesetzliche oder private Krankenkasse, die Kosten für die Heilmittel übernommen werden, die dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen.

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