Heilgymnastik wird üblicherweise vom behandelnden Arzt verordnet, wenn dieser sie für angebracht hält. Das Rezept erstreckt sich meist auf eine gewisse Anzahl von Gymnastikstunden bei einem speziell ausgebildeten Krankengymnasten. Heilgymnastik wird häufig für Betroffene spezieller Berufskrankheiten verordnet, aber auch für Menschen mit Behinderungen sowie im Rahmen einer Therapie nach der Genesung von Knochenbrüchen oder Gelenkschäden. Der Therapeut arbeitet mit dem Patienten intensiv in Form von einer speziellen Gymnastik, welche die betroffenen Stellen dehnungsfähig machen oder stabilisieren soll, die Bewegungsfähigkeit wieder herstellen soll und teilweise auch, um chronische Schmerzen durch entsprechende Bewegung zu lindern. Für die Heilgymnastik kommen die Krankenkassen auf, sofern sie medizinisch notwendig ist und durch einen Arzt verordnet wird. Gesetzlich Versicherte jedoch müssen einen Eigenanteil leisten. Privat Versicherte haben je nach Tarif in der Regel Anspruch auf Kostenübernahme.