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Heilfürsorge

Im Rahmen der Heilfürsorge werden in Deutschland die Krankheitskosten für bestimmte Personengruppen übernommen. Beamte im üblichen Sinne erhalten einen Zuschuss in Höhe von fünfzig bis siebzig Prozent, den sie dann nur noch mit einem Eigenanteil aufstocken müssen und können sich somit privat versichern. Die Beiträge für Beamte sind bei den privaten Krankenkassen den Zuschüssen angepasst. Bestimmte Beamtengruppen jedoch sind heilfürsorgeberechtigt. Hierunter fallen Polizeivollzugsbeamte, jedoch haben diese auch die Möglichkeit, die Beihilfe zu den Krankheitskosten zu wählen. Beamte im Dienst der Länder, der Berufsfeuerwehr und in Justizvollzugsanstalten haben einen Anspruch auf Heilfürsorge. Zeitsoldaten und Berufssoldaten hingegen haben einen Anspruch auf eine unentgeltliche Versorgung durch den Truppenarzt. In einem Notfall kann jedoch auch ein niedergelassener Arzt aufgesucht werden. Die Kosten werden im Rahmen der Heilfürsorge durch den Dienstherren übernommen. Als Dienstherr gilt hier der Bund, das einzelne Bundesland oder das Militär. Heilfürsorgeleistungen gelten als Sachbezüge und werden auf die Besoldung angerechnet.

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