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Heil- und Kostenplan

Ein Heil- und Kostenplan wird in der Regel von einem Facharzt aufgestellt um ein akutes, gesundheitliches Problem in der Heilung zu planen und dem Versicherungsnehmer, als auch der Krankenversicherung eine Übersicht zu verschaffen über die genauen Kosten, die mit der Heilung verbunden sind. Heil- und Kostenpläne werden in sämtlichen, ärztlichen Fachbereichen aufgestellt. Die meisten Versicherungsnehmer kennen sie aus dem Bereich der Zahnmedizin und der Kieferorthopädie. Der Heil- und Kostenplan richtet sich immer vom Facharzt an den jeweiligen Vertragspartner. Übernimmt die Krankenversicherung die anfallenden Beträge vollständig, so erhält der Versicherungsnehmer zwar eine Kopie, muss sich aber nicht um die Zahlung bemühen. Muss der Versicherungsnehmer einen Eigenanteil leisten, so muss er selbstverständlich die Zahlung seines Anteils vornehmen, sofern er mit dem Heil- und Kostenplan einverstanden ist — oder eine Ratenzahlung vereinbaren. Ein Heil- und Kostenplan muss immer aufgestellt werden, wenn eine Behandlung länger dauert und zahlreiche, verschiedene Maßnahmen erfordert.

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