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Heil- und Hilfmittelrichtlinien

Die Heil- und Hilfsmittelrichtlinien wurden vom Bundessausschuss der Ärzte in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen erstellt. Die Grundsätze zur Verordnung von Heil- und Hilfsmitten sind in diesen Bestimmungen festgelegt. Sämtliche möglichen Heil- und Hilfsmittel finden hier eine exakte Definition und müssen bei Bedarf der Patienten einheitlich von den Krankenkassen übernommen werden. Im Einzelfall muss jedoch tatsächlich geklärt werden ob der Bedarf wirklich besteht oder ob eine günstigere Variante oder gar der Verzicht auf ein Heil- und Hilfsmittel ebenfalls zum gewünschten Heilerfolg des Patienten führen würde. Heil- und Hilfsmittel sind sämtliche Medikamente, sämtliche operativen Maßnahmen, die notwendig sind um eine Heilung zu erzielen, aber auch Massagen, Krankengymnastik und spezielle, orthopädische Hilfsmittel. Der Katalog der Heil- und Hilfsmittel ist sehr umfangreich und für den interessierten Laien online im Internet nachzulesen.

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