Einfach Tarif wechseln auf private-krankenversicherung.de

Hebammenhilfe

Einer Schwangeren steht die Hebammenhilfe zu und diese umfasst die Betreuung und Beratung der werdenden Mutter während der Schwangerschaft, die Begleitung und Versorgung von Mutter und Kind während der gesamten Schwangerschaft, des Geburtsvorganges, aber auch nach der Geburt im Wochenbett und während der Stillzeit. Die Kosten für die Hebammenhilfe übernimmt die Krankenkasse. Es muss kein Antrag gestellt werden, die Schwangere kann sich direkt an eine freiberufliche Hebamme wenden, wenn sie diese Art der Betreuung wünscht. Die Hebamme rechnet direkt mit der zuständigen Krankenkasse ab. Sie kann auch die Vorsorgeuntersuchungen durchführen, die während der Schwangerschaft in Anspruch genommen werden sollten. Nur zum Ultraschall muss die Schwangere zum Arzt gehen. Die freiberufliche Hebamme kommt in der Regel ins Haus ihrer Klientinnen um ihre Beratungs- und Untersuchungstätigkeiten in der häuslichen Umgebung durchzuführen. Sie bereitet die Schwangere auf die Geburt vor. Bei Kursen, in welche der Partner mit einbezogen werden soll, sollten Schwangere wissen, dass dieser seine Kursgebühren selbst tragen muss. Übernommen werden nur die Leistungen der Hebamme für die Schwangere selbst und für das Baby. Beginnt der Geburtsvorgang, kommt sie entweder ins Haus zu einer Hausgeburt, in die Klinik oder ins Geburtshaus, je nachdem wo die Geburt des Kindes stattfinden soll. Die Hebammenhilfe steht Müttern auch zu, wenn sie eine Totgeburt oder eine Abtreibung hatten.

Unsere Top 5 Anbieter:

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • optimale Behandlung
  • keine Arzneimittelzuzahlung
  • hohe Zahnersatzleistungen
  • Rückerstattung von Beiträgen
  • Heilpraktikerleistungen
  • freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • 1- oder 2-Bettzimmer

Newsletter abonnieren