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Hausfrauen

Als Hausfrauen gelten in Bezug auf die Krankenversicherung eine Frau, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und als Ehefrau vorwiegend den Haushalt und eventuell vorhandene Kinder versorgt. Ist der Ernährer der Familie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, so kann er seine Ehefrau beitragsfrei im Rahmen der Familienversicherung mitversichern lassen. In die private Krankenversicherung können die Hausfrauen nicht wechseln, sofern ihre Ehemänner Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind. Um eine private Krankenversicherung abschließen zu dürfen, müssen die Voraussetzungen gegeben sein. Selbstständige, Freiberufler und Beamte dürfen sich privat versichern. Arbeitnehmer, die in ihrem Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen, dürfen sich ebenfalls privat versichern. Als Ehefrau eines Privatversicherten hat die Hausfrau jedoch durchaus das Recht, in der privaten Krankenversicherung ihres Mannes zu einem verminderten Beitrag aufgenommen zu werden, jedoch darf der gewählte Tarif nicht über dem des Hauptversicherten liegen. Beitragsvergleiche PKV erübrigen sich in diesem Fall, da die Hausfrau als Familienmitglied zwar einen Anspruch hat, in der Versicherung ihres Gatten aufgenommen zu werden, aber sie hat keinen grundsätzlichen Anspruch auf private Krankenversicherung. Sie kann sich auch freiwillig gesetzlich krankenversichern.

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