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Hausarzt

Spricht man in der Krankenversicherung vom Hausarzt, so ist hiermit der Allgemeinmediziner gemeint. Der Hausarzt kann jedoch auch ein Facharzt sein wie beispielsweise ein Internist, sofern er sich nicht ausschließlich auf die internistische Medizin spezialisiert hat. Gesetzlich Versicherte zahlen beim Hausarzt einmal im Vierteljahr die Praxisgebühr von zehn Euro. Sollte im laufenden Quartal der Besuch bei einem Facharzt erforderlich werden, schreibt der Hausarzt hierfür eine Überweisung des Patienten an den Facharzt. Grundsätzlich sind die Krankenkassen daran interessiert, dass der Patient zunächst den Hausarzt aufsucht. Die Betreuung durch den Allgemeinmediziner ist kostengünstiger als durch einen Facharzt. Der Hausarzt ist als Allgemeinmediziner grundsätzlich für ein erstes Diagnosebild oder eine erste Verdachtsdiagnose zuständig und wird bei Bedarf den Patienten an einen Spezialisten verweisen. Die allgemeinmedizinische Behandlung hingegen kann durchaus vom Hausarzt durchgeführt werden.

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