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Häusliche Pflegehilfe

Eine häusliche Pflegehilfe kann man als Patient dann beantragen, wenn man sich nicht mehr in der Lage fühlt, sich selbst zu versorgen, jedoch werden hier nur die Pflegedienstleistungen von den Krankenkassen übernommen. Die Versorgung des Haushalts muss auf anderem Wege geschehen. Eine häusliche Pflegehilfe wird von einem ambulanten Pflegedienst entsendet. Sie kümmert sich um die medizinische Versorgung des Patienten. Die Abrechnung der häuslichen Pflege geschieht direkt durch den ambulanten Pflegedienst mit der zuständigen Krankenkasse. Wenn sich Differenzbeträge ergeben aus den Kosten für die anfallenden Leistungen und den von den Krankenkassen bewilligtem Betrag muss der Patient diese Differenz selbst tragen. Häusliche Pflege ist häufig bei älteren Patienten notwendig, aber auch bei jüngeren Menschen nach langwieriger Krankheit oder einem Unfall. Mobile, jüngere Patienten jedoch, bei denen berechtigte Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustandes besteht, werden eher in eine Rehabilitationsmaßnahme entsendet.

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