Häusliche Krankenpflege wird vor allem von älteren Menschen in Anspruch genommen, die sich nicht mehr selbst versorgen können. Doch auch jüngere Menschen, die alleine leben und sich nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit nicht alleine versorgen können, haben einen Anspruch auf die häusliche Krankenpflege. Notwendige Leistungen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege können durch einen ambulanten Pflegedienst geleistet werden. Dieser dokumentiert sämtliche Hilfeleistungen schriftlich und rechnet dann mit der Krankenkasse ab. Die häusliche Krankenpflege kann auch von Familienangehörigen übernommen werden, hierfür wird dann ein monatliches Pflegegeld gezahlt, welches sich in der Höhe nach der Pflegestufe richtet, in die der Patient eingeteilt ist. Eine vorübergehende, häusliche Krankenpflege nach einem Unfall oder einer Krankheit erfordert keine Einstufung in eine Pflegestufe, sondern gilt als Rehabilitationsmaßnahme. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden für die häusliche Krankenpflege jedoch nur die wirklich notwendigen Maßnahmen übernommen. Die privaten Krankenkassen sind hier wesentlich kulanter.