Besteht ein Vertragsverhältnis zwischen einem Privatversicherten mit einer privaten Krankenkasse, so kann diese in bestimmten Fällen ein Gutachten verlangen. Der Versicherte hat dieser Aufforderung nachzukommen. Ein Gutachten für die PKV ist nichts Ungewöhnliches und wird häufig in Fällen verlangt, wo es zu einer Berufsunfähigkeit oder zu einer lang anhaltenden Arbeitsunfähigkeit des Versicherungsnehmers kommt. Auch wenn eine Krankheitsursache nicht komplett geklärt werden kann und der Verdacht auf Eigenverschulden besteht, kann die PKV ein Gutachten verlangen. In der Regel wird ein neutraler Facharzt ein solches Gutachten erstellen, häufig wird der MDK eingeschaltet. Der MDK ist eine unabhängige Behörde zu Kontrollzwecken im Gesundheitswesen. Das angefertigte Gutachten stellt eine Urkunde dar. Ein Gutachten kann auch angefochten werden, was jedoch erheblichen Aufwand bedeutet, da hier die Gerichte eingeschaltet werden müssen.