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Gutachten Anfechten

Den Begriff des Gutachtens kennt man aus vielen Bereichen. Überall, wo es um Schadensersatz geht oder um eine Klageführung kann es sein, dass ein Gutachten verlangt wird. Im Gesundheitswesen kann in vielerlei Hinsicht ein fachärztliches Gutachten verlangt werden. In Rentenfragen ist dies häufig der Fall, aber auch bei Arbeitsunfähigkeit und einer geminderten Erwerbsfähigkeit. Auch in Streitfragen um die ärztliche Versorgung werden Gutachten erstellt. Möchte ein Patient sich beispielsweise gegen eine falsche Diagnosestellung eine darauf folgende, falsche Behandlung wehren, die ihm zuteil wurde, so muss er ein Gutachten erstellen lassen. Ein Gutachten muss grundsätzlich von einem neutralen Fachmann angefertigt werden und sämtliche relevanten Fragen berücksichtigen. Es handelt sich hierbei um eine Urkunde. Ein Gutachten anfechten kann man, dies geschieht sogar recht häufig. Ist die Gegenpartei mit dem Inhalt des Gutachtens nicht einverstanden, kann die Anfechtung des Gutachtens über einen Rechtsanwalt vorgenommen werden. In den meisten Fällen einigt man sich auf die Erstellung eines zweiten Gutachtens einer weiteren, neutralen Person, die fachlich qualifiziert ist.

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