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Gruppenversicherung

Eine Gruppenversicherung zeichnet sich dadurch aus, dass sie von einem einzelnen Vertragspartner abgeschlossen wird, jedoch für eine ganze Gruppe gültig ist. Der Vertragspartner ist immer der Versicherungsnehmer. Er ist für die Beitragszahlung zuständig, die Leistungen kommen jedoch allen Mitgliedern zugute, die im Versicherungsvertrag erfasst sind. Eine kleine Form der Gruppenversicherung ist beispielsweise die Familienversicherung in der privaten Krankenversicherung. Hier ist der Versicherungsnehmer der Vertragspartner, die Versicherung wird jedoch für die gesamte Familie abgeschlossen. Der Versicherungsnehmer ist zuständig für die Beitragszahlung, jedes Familienmitglied hat jedoch Anspruch auf die gleichen Leistungen. Für eine Gruppenversicherung werden meist sehr gute Konditionen angeboten, Konditionen, die bei Einzelverträgen kaum möglich sind. Größere Varianten von Gruppenversicherungen finden sich häufig innerhalb größerer Betriebe. Viele Unternehmer schließen eine zusätzliche Rentenversicherung für ihre Arbeitnehmer ab und tätigen diesen Abschluss als Gruppenversicherung.

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