Der Begriff Grundpflege entstammt den pflegerischen Aufgaben in Kliniken, Kurheimen, Pflegeheimen und Altenheimen. Hier wird die Pflege in zwei Kategorien eingeteilt: die Grundpflege und die medizinische Pflege. Die medizinische Pflege darf nur von examiniertem Pflegepersonal durchgeführt werden. Sie umfasst alle Tätigkeiten, die einen medizinischen Charakter aufweisen wie beispielsweise die Vergabe von Medikamenten, das Wechseln von Verbänden und zahlreiche weitere Aufgaben. Die Grundpflege hingegen darf auch von nicht examiniertem Pflegepersonal durchgeführt werden, den so genannten Pflegehelfern. Die Grundpflege bezieht sich auf das Waschen und Ankleiden des Patienten, die Mundhygiene, Kämmen und Frisieren und das Wechseln von Inkontinenzmaterial. Die Grundpflege bezieht sämtliche pflegerischen Tätigkeiten ein, die keinen medizinischen Charakter aufweisen.