GKV ist die Abkürzung für die gesetzliche Krankenversicherung, welche in Deutschland zu den Pflichtversicherungen zählt. Jeder Arbeitnehmer, der in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht, wird Pflichtmitglied in der GKV. Welche gesetzliche Krankenkasse der Arbeitnehmer wählt, bleibt ihm überlassen. Bis zum Ende des Jahres 2008 lohnte sich noch ein Preisvergleich innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen und der Versicherungsnehmer konnte somit im Beitrag noch ein paar Euro sparen. Seit Januar 2009 gilt jedoch bundesweit und einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen der Beitragssatz von 15,5 Prozent des Einkommens. Auch bezüglich der Leistungen, die für diesen Beitrag eingeschlossen sind, gibt es keine Unterschiede mehr. Der Leistungskatalog der Krankenkassen ist ebenfalls einheitlich gestaltet.