Der Begriff Gewinnverwendung bezieht sich weniger auf die private Krankenversicherung als auf Versicherungsverträge anderer Sparten. Bei der kapitalbildenden Versicherungen oder Kapitalanlagen hat der Versicherungsnehmer oft die Wahl, in welcher Form die Gewinnverwendung stattfinden soll. Die Gewinnanteile können auf einem Konto gutgeschrieben werden und werden verzinst. Endet die Versicherung, erhält der Versicherungsnehmer seine Auszahlung in Form des angesparten Guthabens zuzüglich der verzinsten Gewinnanteile. Eine weitere Möglichkeit der Gewinnverwendung ist die Beitragsverrechnung. Hier werden Gewinnanteile mit den Beiträgen verrechnet. Dadurch ändert sich die Versicherungssumme nicht, jedoch reduziert sich der Beitrag mit der Laufzeit immer stärker. Der Begriff Gewinnverwendung fällt jedoch auch häufig in den Jahresberichten großer Gesellschaften, die gegenüber ihren Aktionären Rechenschaft ablegen müssen.