Die Gewinnbeteiligung ist grundsätzlich die Voraussetzung für Versicherungsverträge mit dem Ziel der Kapitalbildung für den Versicherungsnehmer. Die Gesellschaften arbeiten mit den Geldern ihrer Kunden. Sie investieren die Gelder, die durch die Beitragseinnahmen zustande kommen und erwirtschaften Gewinne. Im Ausgleich für den Versicherungsnehmer wird diesem eine Gewinnbeteiligung gezahlt. Die Gewinnbeteiligung durch eine Versicherungsgesellschaft über einen gut durchdachten Vertrag bringt wesentlich mehr Kapital für den Versicherungsnehmer ein als traditionelle Anlagemöglichkeiten. Hinzu kommt die hohe Sicherheit, die ein Versicherungsunternehmen den Versicherungsnehmern bieten kann, denn die getätigten Geschäfte am Kapitalmarkt sind stets gut abgesichert. Die Gewinnbeteiligung wird dem Versicherten in der gewünschten Form ausgezahlt. Hierfür gibt es die Möglichkeit, die Ablaufleistung zu erhöhen, die Versicherungssumme für den Schadensfall zu erhöhen oder aber die Beiträge zu reduzieren.