Das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) trat 1993 in Kraft. Es handelt sich hierbei um das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es besteht aus insgesamt 35 Artikeln, durch welche das SGB V geändert und dem aktuellen Bedarf und dessen Entwicklungen angepasst ergänzt wurden. Das Ziel dieses Gesetzes war es, die Kosten zu dämpfen, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu reduzieren und Preise und Leistungen in ein angemessenes Verhältnis zu bringen. Beiträge sollen stabil gehalten werden, dies kann jedoch nur unter Einsparungen in den Leistungen geschehen. Das Gesundheitsstrukturgesetz regelt das Budget für Arzneimittel wie auch die Höhe der Zuzahlungen, die der Einzelne zu übernehmen hat. Die zum 1. Januar 2009 eingeführte Gesundheitsreform, die zahlreiche Änderungen brachte wie beispielsweise die einheitliche Beitragshöhe bei den gesetzlichen Krankenkassen wie die Streichung von weiteren Leistungen und der Beschluss des zu diesem Datum eingeführten Gesundheitsfonds entspringen den Grundlagen im Gesundheitsstrukturgesetz.