Das Gesundheitsreformgesetz enthält immer die aktuellen Bestimmungen und Gesetzesänderungen zu den aktuellen Reformen. Alte Reformen, deren Bestandteile nicht mehr gültig sind, müssen entnommen werden und durch das neue Gesundheitsreformgesetz ersetzt werden. Zum 1. Januar 2009 trat das neue Gesundheitsreformgesetz in Kraft, welches besagt, dass die gesetzlichen Krankenkassen nun bundesweit einen Einheitsbeitrag erheben müssen. Der Arbeitnehmer trägt hiervon insgesamt 8,2 Prozent, der Arbeitgeber trägt 7,3 Prozent und der Beitrag liegt insgesamt bei 15,5 Prozent. Das Gesundheitsreformgesetz regelte die Einführung des Gesundheitsfonds mit gleichem Datum. Mit jeder Gesundheitsreform entsteht ein neues Gesundheitsreformgesetz, während das alte entweder komplett erlischt oder entsprechend ergänzt wird.